Der Tourismustausender der Wiener Wirtschaftskammer – Wer? Wie? Was?

Chris

Alle sprechen über den Tourismustausender. Doch was ist das genau? Wer kann ihn beantragen? Und wie läuft die Umsetzung? Wir haben uns für euch ein bisschen durchgeklickt und versucht, das Thema für euch aufzuarbeiten.
In einer Welt, in der qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das A und O sind, besonders im dienstleistungsintensiven Tourismussektor, könnte dieser Förderzuschuss genau das sein, was dein Hotel braucht.

Was ist der Tourismustausender?

Der Tourismustausender ist ein von der Wirtschaftskammer Wien gefördertes Programm, das speziell für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft ins Leben gerufen wurde. Es zielt darauf ab, Unternehmen in der Branche bei der Entwicklung und Stärkung ihrer Arbeitgebermarke zu unterstützen. Mit einem klaren Fokus auf Employer Branding möchte das Programm Hotels dabei helfen, sich als attraktive Arbeitgeber zu positionieren, um so die besten Talente anzuziehen und langfristig zu halten.

Die „Big Five“ des Employer-Brandings

  1. Klare Positionierung und einzigartige Arbeitgebermarke: Dein Hotel muss eine klare Vision und Mission haben und diese Werte auch leben. Das schließt ein einzigartiges Mitarbeiterangebot mit ein, wie z.B. bezahlte Kurse oder Gutscheine.
  2. Flexible Arbeitszeitmodelle: Überdenke die Arbeitszeiten, um sie attraktiver zu gestalten, etwa durch die Einführung von 4-Tage-Wochen oder flexiblen Teilzeitangeboten.
  3. Exzellente Führungsarbeit: Führungskräfte sollten als Vorbilder agieren, offen kommunizieren und ein Umfeld schaffen, in dem Mitarbeiter sich wertgeschätzt fühlen und Entwicklungsmöglichkeiten haben.
  4. Persönliche Perspektiven und Entwicklungschancen: Biete Weiterbildungsmöglichkeiten und Karrierepfade an, um den beruflichen Fortschritt deiner Mitarbeiter zu unterstützen.
  5. Positives Betriebsklima: Ein gutes Arbeitsklima und Teambuilding-Maßnahmen tragen wesentlich zur Mitarbeiterzufriedenheit bei.

Die 3 Module der Förderung in der Übersicht:

💪 Modul I: Zeit- und Ressourcen-Check

Das erste Modul dient als Grundlage für das gesamte Beratungsprogramm. In einem 4-stündigen Beratungsumfang, der zu 100 % gefördert wird, wird eine kompakte Betriebsanalyse durchgeführt. Diese Analyse beleuchtet die aktuelle wirtschaftliche Situation des Unternehmens und prüft, ob finanzielle und zeitliche Ressourcen für die Umsetzung des „Big-Five-Employer Branding“ Konzeptes vorhanden sind. Zudem wird untersucht, ob Finanzierungsmöglichkeiten für das Projekt gegeben sind und ob eventuell andere Maßnahmen notwendig sind, um die Arbeitgeberattraktivität zu verbessern. Nur wenn dieser Check positiv ausfällt, kann mit dem nächsten Modul fortgefahren werden.

💡4 Stunden Beratung
💡100% gefördert

💪 Modul II: BIG FIVE–Employer Branding

Das zweite Modul konzentriert sich auf die Entwicklung eines maßgeschneiderten Employer Branding-Konzepts, basierend auf den „Big Five“ (siehe oben). In diesem Schritt, der bis zu 20 Stunden Beratung umfassen kann, arbeitet das Unternehmen mit einem externen Experten zusammen, um ein individuelles Konzept zu erarbeiten. Der „Tourismustausender“ bietet hierfür einen Zuschuss von 100 % für die ersten Stunden bis zu einem Betrag von EUR 1.000,-. Für die restlichen Stunden gibt es zusätzliche Förderungen bis zu einem Maximalumfang von 20 Stunden.

💡Bis zu 20 Stunden Beratung
💡Die ersten € 1000,- 100% gefördert, danach € 44,- pro Stunde (€ 66,- für Jungunternehmer:innen)

💪 Modul III: Umsetzungsbegleitung

Nach der Konzeptentwicklung folgt die Umsetzung, die im dritten Modul unterstützt wird. Dieser Schritt beinhaltet weitere 20 Stunden Beratungszeit, die im Rahmen der geförderten Unternehmensberatung zuschussfähig sind. Hier geht es darum, die entwickelten Strategien und Maßnahmen aus dem Employer Branding-Konzept in die Praxis umzusetzen. Das Unternehmen erhält Unterstützung bei der Implementierung der Maßnahmen, um die Arbeitgebermarke effektiv im Markt zu positionieren und die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern.

💡bis zu 20 Stunden Beratung
💡Zuschuss von € 44,- pro Stunde (€ 66,- für Jungunternehmenr:innen)

Bei der Anmeldung ist zu beachten, dass jedes gewünschte Modul einzeln anzumelden ist.

Voraussetzungen:

Voraussetzung für die Förderbantragung ist, dass du aktives Mitglied der Wirtschaftskammer Wien in den entsprechenden Fachgruppen bist. Die Förderung kann pro Mitgliedsnummer einmalig in Anspruch genommen werden, und die Anmeldung erfolgt online.
Solltest du Unterstützung bei der Beantragung brauchen, lass es uns gerne wissen.

Weitere Informationen zu diesem Thema und die Online-Anmeldung zum Programm findest du zum Beispiel unter: